Leichtkraftfahrzeuge
Führerscheinklassen
Klasse AM (Neu ab 15 Jahren)
Zweirädrige Kleinkrafträder mit
- bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h und
- einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor
mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³
oder
- einer maximalen Nenndauerleistung bis zu 4 kW im Falle von Elektromotoren, auch mit Beiwagen.
Gilt auch für Fahrräder mit Hilfsmotor mit diesen Anforderungen.
Dreirädrige Kleinkrafträder mit
- bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und
- Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ (bei Fremdzündungsmotoren) bzw. maximaler Nutzleistung von nicht mehr als
4 kW (bei anderen Verbrennungsmotoren) oder maximaler Nenndauerleistung von nicht
mehr als 4 kW (bei Elektromotoren)
Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit
- bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und
- Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ (bei Fremdzündungsmotoren)
oder
- maximaler Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW (bei anderen Verbrennungsmotoren) oder
- maximaler Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW (bei Elektromotoren) und
- Leermasse von nicht mehr als 350 kg (ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen)