Begleitendes Fahren
Führerscheinklassen
Begleitetes Fahren
Ab dem 17. Lebensjahr ist es nun möglich ein Fahrzeug der Klasse B zu fahren, aber nur in Begleitung eines mindestens 30 jährigen Führerscheininhabers der Klasse B der mindesten fünf Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B ist und nicht mehr als einen Punkt im Fahreignungsregister hat. Es muß ein Antrag auf begleitendes Fahren gestellt werden. Die Fahrerlaubnisausbildung in der Klasse B und BE kann mit 16 1/2 Jahren begonnen werden. Nach bestandener Fahrerlaubnisprüfung wird eine Prüfbescheinigung ausgestellt in der die Begleitpersonen eingetragen sind. Die Prüfbescheinigung gilt bis zu drei Monate nach dem 18. Geburtstag. Der "Kartenführerschein" muß rechtzeitig beantragt werden.