Motorrad ab 20/21/24 Jahre
Führerscheinklassen
Klasse A
Krafträder mit
- Hubraum von mehr als 50 cm³ oder
- bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h, auch mit Beiwagen.
- bei Aufstieg von A2 ab 20 Jahre, bei Direkteinstieg ab 24 Jahre.
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit
- Leistung von mehr als 15 kW oder
- mit symmetrisch angeordneten Rädern und
- Hubraum von mehr als 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren)
- oder
- bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und
- Leistung von mehr als 15 kW.
ab 21 Jahre möglich.
Der Führerschein A mit der Schlüsselzahl 80 stellt eine Möglichkeit dar,
mit dem 21. Geburtstag, nach nur einer Prüfung Motorräder der
Klasse A2 zu führen und nach dem 24. Geburtstag auch die der
Klasse A zu fahren ohne weitere Prüfung.