Motorrad ab 20/21/24 Jahre
Führerscheinklassen


Klasse A
Krafträder mit
- Hubraum von mehr als 50 cm³ oder
- bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h, auch mit Beiwagen.
- bei Aufstieg von A2 ab 20 Jahre, bei Direkteinstieg ab 24 Jahre.
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit
- Leistung von mehr als 15 kW oder
- mit symmetrisch angeordneten Rädern und
- Hubraum von mehr als 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren)
- oder
- bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und
- Leistung von mehr als 15 kW.
ab 21 Jahre möglich.